Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten
Bestellungen können nur in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten angenommen werden.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates:
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Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.
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Nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen. Diese Unterbrechung kann durch eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von mindestens 30 Minuten, ersetzt werden. Nach einer ununterbrochenen Lenkdauer von höchstens viereinhalb Stunden muss aber der Fahrer eine ununterbrochene Fahrunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einlegen. Während der Fahrunterbrechung darf der Fahrer nicht arbeiten.
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Die tägliche Ruhezeit eines Fahrers beträgt mindestens 11 Stunden. Diese regelmäßige tägliche Ruhezeit kann auch in zwei Teilen genommen werden, wobei der erste Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 3 Stunden und der zweite Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 9 Stunden umfassen muss. Die tägliche Ruhezeit kann dreimal in der Woche auf 9 Stunden reduziert werden.
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Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten. Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten.
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Die wöchentliche Ruhezeit ist eine ununterbrochene Ruhepause von 45 Stunden, wenn der Fahrer die Ruhezeit in seinem Wohnort oder Depot einlegt. Wenn der Fahrer seine wöchentliche Ruhezeit nicht in seinem Wohnort oder Depot einlegt, dann ist der Mindestumfang seiner Ruhezeit 24 Stunden.
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Die Busfahrer, die auch samstags und sonntags arbeiten können, können ihre wöchentliche Ruhezeit beliebig auf irgendwelchem Tag der Woche ausnehmen.
Wenn das Programm die Einhaltung der oben genannten Vorschriften nicht erlaubt, dann ist die Teilnahme von zwei Fahrern notwendig!
Die Höchstgeschwindigkeit für Busse in Ungarn nach der Straßenverkehrsordnung sind:
- 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften
- 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften
- 80-100 km/h auf Autobahnen.
Bestellinformationen
Der Vertrag über temporärem Passagiertransport kommt durch die schriftliche Bestellung des Bestellers (durch Ausfüllen des Bestellformulars, per E-Mail oder Fax) und die Bestätigung der Bestellung zustande. Den Inhalt des Vertrages bilden die Daten enthalten in der Bestellung und der Bestätigung.
Zahlungsbedingungen
Im Falle einer Bestellung ist 80 Prozent der kalkulierten Kosten 10 Tage vor der Abfahrt gegen eine Rechnung mit Bargeld oder durch Überweisung zu bezahlen. Die Verrechnung erfolgt nach der Erfüllung aufgrund bestätigter Leistung gegen eine Rechnung mit Bargeld oder durch Überweisung in 8 Tagen. Die Verrechnung geschieht aufgrund des Logbuches unter Berücksichtigung der tatsächlichen Erfüllung. Die Grundlagen der Verrechnung sind die tatsächlich aufgekommenen Kosten und die gefahrenen Kilometer, oder Arbeitsstunden.
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